unbefristete Erwerbsminderungsrente, Auszahlung Resturlaub
Die Erwerbsminderungsrente erhalten gesetzlich Versicherte, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, im vollen Umfang am Arbeitsleben teilzunehmen. Dem Gesetzgeber steht dabei ein Verweisungsrecht zu. Der Rententräger zahlt also nur, wenn der Versicherte auch nicht in einem vergleichbaren Beruf arbeiten kann. steuerrechtlicher Gewinn (bspw